Konkrad Lischka schrieb diese Woche bei Spiegel Online “Die Feinde der Contentmafia sind Heuchler”. Hierbei trifft er einige Annahmen, die ich nicht so unkommentiert stehen lassen möchte. Daher hier eine kurze Erwiederung.
Als erstes setzt er die Feinde der „Contentmafia“ mit den Feinden des Urheberrechtes gleich. Das ist natürlich großer Humbug. Ich persönlich bin als Softwareentwickler natürlich auch auf den Schutz des Uhrheberechtes angewiesen, als Fan von OpenSource Software schätze ich auch, dass diese Rechtsgrundlage auch die OpenSource Lizenzen schützt und ihnen Geltung verschafft. Aber kann ich nicht trotzdem gegen Konzerne sein, welche dieses Recht sehr einseitig nutzen und vielleicht dabei auch nicht immer ganz fair sind? Vielleicht wünschen sich einige Leute auch einfach ein faires Recht, welches einen Interessenausgleich zwischen Schaffenden, Verwertern und Verbrauchern schafft.
Neue Verwerter sind gut, alte Verwerter Ausbeuter und was ist mit dem Kunden?
Herr Lischka macht dann mit Blick auf die neuen und alten Verwerter die Diskussion zwischen der alten analogen und der neuen digitalen Welt auf. Ich möchte hier einmal die selbe Diskussion aus dem Blick der Verbraucher anführen. Falls es jemandem entgangen ist, es gab nämlich in den letzten Jahren mehrere Änderungen am Urheberrecht, insgesamt zwei so genannte Körbe. Diese sind teilweise unter großem Lobbydruck eben dieser als „Contentmafia“ betitelten Big Player entstanden. Es sollen im Justizministerium sogar von diesen Lobbys bezahlte Juristen an den Gesetztestexten mitgeschrieben haben. Das hat unter anderem dazu geführt, dass das Umgehen eines Kopierschutzes strafbar ist. Das Wort Kopierschutz klingt jetzt so nach einem Mittel gegen „Raubkopierer“, es ist aber eigentlich ein Mittel gegen den Kunden – vor allem wenn man diesen Kopierschutz überall großflächig einsetzt. Große Teile des normalen Umgangs mit Medien wurden de facto unter Strafe gestellt. Ein „Mixtape“ für die Freundin oder die nächste Urlaubsreise? Verboten. Eine Sendung im TV aufnehmen und einem Bekannten geben? Verboten. Die gute alte Privatkopie? In der Praxis abgeschafft.Marktwirtschaft gerne, aber nicht für Konzerne?
Ich muss dem Autor Recht geben, dass das Model der Kulturflatrate nicht wirklich marktwirtschaftlich ist. Aber genauso wenig sind es GEZ, GEMA und die staatliche Kulturförderung. Es mag daran liegen, dass geistige Werke eben durchaus zwei Seiten haben, eine kulturelle und eine wirtschaftliche. Daher sollte man auch beide Seiten betrachten: Auf der wirtschaftlichen Seite müssen natürlich die Regeln des Marktes gelten, wie z.B. Angebot und Nachfrage. Das gilt natürlich nicht nur für den Inhalt, sondern auch für die Vertriebskanäle und Vertriebsformen. Hier hat die Industrie großen Nachholbedarf, den sie aber nicht wahrhaben möchte. Ich könnte natürlich das 0815 Beispiel nennen, dass es mit Apple einen Computerhersteller benötigt hat, mit iTunes endlich Musik legal online anzubieten. Aber ich möchte ein anderes Beispiel für die anachronistischen Vertriebskanäle dieser Industrie bieten: Die zeitliche Verwertungskette, wo ein Film erst in das Kino kommt, dann auf Kauf- und später auf Leih-DVD, und irgendwann dann mal im Fernsehen. Wohlgemerkt in den USA.Zwei Jahre später passiert dann das Gleiche in Deutschland, nur häufig schlecht synchronisiert und eben später. Man kann sich vorstellen, dass die Nachfrage nach schlecht Synchronisiert, Später und Offline nicht unbedingt hoch ist, wenn Leute für „Megaupload“ und ähnliche Dienste sogar bezahlen. Daher: Wer Marktwirtschaft fordert, muss dieses auch für die Verwerter tun. Und im Zeitalter der globalen Vernetzung ist die Nachfragen eben sofort, überall und gelegentlich auch im Originalton. Wer die Nachfrage nicht befriedigen kann, der wird eben aus dem Marktgeschehen ausscheiden.
Auf der kulturellen Seite könnte das Recht auch mal eine Korrektur in Richtung Verbraucherinteressen erfahren. Es gibt viele neue Nutzungformen, die zur Zeit illegal sind. Wenn ich früher mein Urlaubsvideo privat mit Musik untermahlt habe war das legal. Heute findet Urlaubsvideo auf YouTube statt. Und damit ist es eine öffentlich angebotene „Raubkopie“ und damit illegal. Auch DJ-Mixe, Re-Mixe, eine Hommage oder Persiflage sind nicht ohne Einverständnis des Künstlers und einen kostspieligen, komplizierten und langwierigen Lizensierungsprozess möglich. Auch hier gibt es Reformbedarf. Solche Nutzungformen fördern den kulturellen Austausch und sollten für nicht kommerzielle Nutzung erlaubt sein. Für kommerzielle Nutzung sollte es einfache Möglichkeiten geben, die Stücke mit ein paar Mausklicks entsprechend zu lizenzieren.